Allgemeine Geschäftsbedingungen Enzo Wasserleckageservice
1. Wer ist Ihr Vertragspartner?
Ihr Vertragspartner ist die SafeHome GmbH, Bergheimer Str. 147, 69115 Heidelberg, Deutschland (Amtsgericht Mannheim, HRB 742339) im Folgenden als „wir“ oder „uns/er/e“ abgekürzt.
2. Vertragsübersicht und Zustimmungserklärung
Sie stimmen den nachfolgenden “Allgemeinen Geschäftsbedingungen Enzo Wasserleckageservice” zu.
3. Welche Leistungen werden erbracht?
Die SafeHome GmbH ist Inverkehrbringer von Smart Home Wasserleckage-Sensor-Einheiten (im Folgenden „Sensor-Einheiten“), die an der Außenoberfläche von ausschließlich Trinkwasserzuleitungen in Gebäuden angebracht werden und so Daten über den Wasserdurchfluss erheben. Die so generierten Daten werden online softwarebasiert mit dem Ziel ausgewertet, um Beschädigungen an Trinkwasserzuleitungen frühzeitig zu erkennen.
Das Zurverfügungstellen dieser Sensor-Einheiten für Trinkwasserzuleitungen und der onlinebasierten Softwarelösung im Rahmen der gesetzlichen Pflichten stellt die gesamte Dienstleistung des Wasserleckageservices dar, die von der SafeHome GmbH erbracht wird.
4. Wie kommen die Verträge zustande?
4.1 Unsere Angebote und die unserer Partner sind stets freibleibend. Die Verträge kommen erst durch unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen zustande und richten sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigungen und diesen “Allgemeinen Geschäftsbedingungen Enzo Wasserleckageservice”.
5. Was müssen Sie bei der Lieferung beachten?
5.1 Die angegebenen Preise für die Sensor-Einheit und den Wasserleckageservice verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zzgl. Versandkosten, sofern diese gesondert ausgewiesen werden.
5.2 Sollte die Lieferung der bestellten Ware nicht möglich sein, wird der von Ihnen bereits bezahlte Kaufpreis in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Ansprüche Ihrerseits, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzögerung, sind ausgeschlossen, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist.
5.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf Sie über, sobald die Ware Ihnen oder einer von Ihnen benannten, empfangsberechtigten Person übergeben wurde. Im Falle, dass Sie selbst ein Transportunternehmen nicht im Auftrag von uns ausgewählt haben, geht die Gefahr bereits mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen über.
5.4 Nach Übergabe der Ware an das Transportunternehmen sind wir nicht mehr für Verzögerungen oder Probleme im Zusammenhang mit der Lieferung verantwortlich. Jegliche Ansprüche wegen verspäteter Lieferung sind direkt gegen das Transportunternehmen zu richten.
5.5 Wir übernehmen keine Haftung für Lieferverzögerungen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Naturkatastrophen, Kriege, Terrorakte oder andere höhere Gewalt.
5.6 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Jede Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist ohne schriftliche Zustimmung der SafeHome GmbH unzulässig.
6. Haftungsbeschränkung
6.1 Wir haften nicht für Tippfehler in Bestellformularen, auch dann nicht, wenn diese von uns für Sie vorbereitet wurden. Sie haben sich vor Versand des Bestellformulars bzw. vor der Beauftragung zu vergewissern, dass alle Angaben korrekt sind. Korrekturen von Rechnungen werden aus steuerrechtlichen Gründen nicht vorgenommen.
6.2 Sie sind verpflichtet, uns über Schäden am Gerät unmittelbar zu informieren.
6.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
6.4 Der Service dient als Hilfsinstrument und stellt keine Versicherung gegen Wasserleckagen oder daraus resultierende Schäden dar. Sie sollten zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen treffen und dürfen sich nicht ausschließlich auf das Produkt verlassen, um Wasserleckagen zu verhindern oder zu minimieren. Wir geben zudem keine Gewährleistung oder Garantie für Wassereinsparungen oder die Exaktheit der Leckagemeldungen durch das Serviceangebot ab.
6.5 Sie erkennen an, dass wir keine Verantwortung für Handlungen, Unterlassungen, Fehler, Auslassungen, Verzögerungen oder andere Leistungsstörungen übernehmen, die durch Umstände, Ereignisse oder andere Ursachen außerhalb unserer Kontrolle entstehen.
6.6 Wir haften nicht für die Nichtzustellbarkeit von Benachrichtigungen oder sonstigen Mitteilungen an Sie, sofern diese Nichtzustellbarkeit auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, technische Probleme, Ausfälle von Kommunikationsnetzen, Fehlfunktionen von E-Mail-Diensten oder sonstige Störungen im elektronischen Verkehr. Gleiches gilt, wenn Sie nicht telefonisch oder anderweitig erreichbar sind.
6.7 Ebenso übernehmen wir keine Haftung für Ihre Nichterreichbarkeit aufgrund fehlerhafter, veralteter oder unvollständiger Kontaktinformationen, die uns von Ihnen zur Verfügung gestellt wurden.
6.8 Wir sind ferner von jeglicher Haftung befreit, wenn die Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten durch Ereignisse höherer Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Aufstände, Epidemien, Pandemien, Streiks oder rechtliche Veränderungen nach Vertragsschluss, unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In solchen Fällen sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen für die Dauer der Störung und einer angemessenen Anlaufzeit nach Wegfall der Störung zu unterbrechen oder von den Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten.
6.9 Wir schließen jegliche weitere Haftung aus, insbesondere in Bezug auf folgende Umstände und Ereignisse.
6.10 Schäden, die durch Wasserleckagen entstehen, unabhängig davon, ob diese Leckagen durch das Produkt detektiert wurden oder nicht.
6.11 Hardwaredefekte durch Wasserschäden, Falschalarme, Beschädigungen der Sensor-Einheit oder anderer Dinge, insbesondere der Rohre durch Falschanbringung am Rohr.
6.12 Wasserverlust.
6.13 Entgangener Umsatz, Entgangene Gewinne und Sonstige Vermögensschäden sowie sonstige indirekte Schäden wie z.B. entfallene Tarif-Rabatte.
6.14 Jegliche Folgekosten oder Entschädigungen, die aus der Meldung von Versicherungsschäden, Schadenabwendungen, Schadenminderungen oder Schadenpräventionsmaßnahmen resultieren, die Sie im Zusammenhang mit einem vermeintlichen oder tatsächlichen Wasserleck unternehmen.
6.15 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Datenschutz und Einwilligungen
7.1 Die installierten Sensor-Einheiten erfassen Wasserflussdaten. Sie geben uns Ihr Einverständnis zur Erfassung, Speicherung und zur automatischen Verarbeitung der somit generierten Daten sowie von Daten zum Gebäude (Adresse, Anzahl Stockwerke, Lokation der Sensor-Einheiten im Gebäude). Die Daten werden Eigentum der SafeHome GmbH. Sie versichern uns zudem, dass Sie sämtliche Parteien der zu servicierenden Immobilien darüber informiert haben und auch sichergestellt ist, dass neue Parteien bei Einzug informiert werden.
7.2 Des Weiteren geben Sie Ihr Einverständnis zur Speicherung und automatischen Verarbeitung von Stammdaten von Ihnen selbst (Name, evtl. Firmierung, Kontonummer/IBAN, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse).
7.3 Auch bei inaktiven Abonnements und inaktiven Versicherungsverträgen sind die Sensordaten nicht automatisch von den von Ihnen angegebenen Stammdaten entkoppelt und die Sensor-Einheiten senden weiter Daten an uns. Die Vereinbarung zur Datenverarbeitung läuft stillschweigend so lange weiter, bis Sie explizit kündigen, eine Laufzeit ausläuft oder eine Löschung der Daten gemäß 7.2 beantragen. Sind die Sensor-Einheiten durch Datenlöschung einmal entkoppelt, können sie nicht wiederverwendet werden.
7.4 Die Zweckbestimmung der Sensor-Einheits ist, Daten zu generieren und an uns zu senden. Dies bedeutet, dass er immer Daten sendet, und zwar unabhängig davon, ob Sie einen aktiven Vertrag mit uns haben oder nicht und unabhängig davon, ob Sie eine Löschung Ihrer Daten gemäß 7.2 bei uns beantragt haben oder nicht. Wenn Sie möchten, dass der Sensor keine Daten mehr sendet, müssen Sie ihn vom Rohr entfernen.
7.5 Sie erhalten von der SafeHome GmbH Informationen über potenzielle Wasser-Leckagen per App und E-Mail.
7.6 Zugriff auf Rohdaten der Sensoreinheiten erhalten Sie nur insofern er Ihnen gesetzlich zusteht. Allein wir entscheiden das Format und den Umfang in denen Ihnen Daten, Messwerte und Auswertungen zur Verfügung gestellt werden.
7.7 Sie können die Einwilligung bezüglich Ihrer Daten gemäß 7.2 jederzeit gegenüber Enzo widerrufen. Wird diese Einwilligung widerrufen, können wir Ihnen unsere Dienste in der Regel nicht mehr zur Verfügung stellen. Erstattungsansprüche Ihrerseits ergeben sich hierdurch nicht.
7.8 Sie willigen ein, dass wir erhobene personenbezogene Daten, Messwerte und Auswertungen im Rahmen der Vertragsdatenübermittlung, z.B. im Schadenfall, zu Nachweiszwecken, zur Produktoptimierung oder Qualitätssicherung, an Versicherer, Schadendienstleister sowie sonstigen Akteuren übermitteln dürfen. Dies beinhaltet ebenso die Meldung von Abwesenheit oder Fehlerhaftigkeit von Daten, sowie die Nichtinstallation der Sensor-Einheit.
7.9 Sie sind einverstanden, dass sowohl wir als auch die Versicherer und Schadendienstleister sowie sonstige Akteure, mit denen wir zusammenarbeiten, berechtigt sind, Ihre vertragsbezogenen personenbezogenen Daten zu erheben, zu nutzen, zu verarbeiten sowie gegenseitig auszutauschen.
7.10 Als sonstige Akteure gelten alle Parteien, deren Hin- und Mitwirkung Ihnen im Bezug auf die Anbahnung und Erfüllung des vorliegenden Vertrages bekannt sind, z.B. eine dritte Partei aus der Immobilien- oder Versicherungswirtschaft, die die Kosten für den Wasserleckageservice übernimmt. Als Akteure gelten auch Parteien, die Sie, in Abstimmung mit uns, beauftragen, um Schadenbehebungs-, Instandhaltungs- oder Präventionsmaßnahmen vorzunehmen.
7.11 Einen Anspruch darauf, dass wir Ihre Daten gemäß den Absätzen 7.8, 7.9 und 7.10 übermitteln, haben Sie abseits von gesetzlichen Bestimmungen nicht.
7.12 Zur Vertragserfüllung geben wir Ihre Daten an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung bestellter Waren erforderlich ist (u.a. auch Ihre E-Mail Adresse). Wir geben zur Abwicklung von Zahlungen zudem die hierfür erhobenen Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut und gegebenenfalls von uns beauftragte Zahlungsdienstleister weiter.
7.13 Die SafeHome GmbH ist auch Vertragspartner der Provinzial Nord Brandkasse AG, Sophienblatt 33, 24114 Kiel oder die Provinzial Versicherung AG, Provinzialplatz 1, 40591 Düsseldorf und damit beauftragt, den Nachweis zu erbringen, dass Ihr Gebäude ständig von einer bedingungsgemäßen Trinkwasserzuleitungs- Leckagesensor-Einheit überwacht wird. Sie willigen ein, dass wir erhobene personenbezogene Daten, Messwerte und Auswertungen, z.B. Meldung der Nichtinstallation der Wasserleckagesensor-Einheit, an die Provinzial Nord Brandkasse AG, Sophienblatt 33, 24114 Kiel oder die Provinzial Versicherung AG, Provinzialplatz 1, 40591 Düsseldorf zu übermitteln.
7.14 Sie sind – jederzeit widerruflich – damit einverstanden, dass die Provinzial Nord Brandkasse AG, Sophienblatt 33, 24114 Kiel oder die Provinzial Versicherung AG, Provinzialplatz 1, 40591 Düsseldorf Ihre angegebene E-Mail-Adresse und Telefonnummer nutzen kann, um Sie auf diesem Wege nach Ihrer Zufriedenheit mit dem Ihnen angebotenen Leitungswasser-Leckagen Präventions Service durch Enzo zu befragen.
7.15 Sollte zwischen Ihnen und der Provinzial Nord Brandkasse AG, Sophienblatt 33, 24114 Kiel oder der Provinzial Versicherung AG, Provinzialplatz 1, 40591 Düsseldorf oder Dritten ein Vertrag bestehen, ist dieser rechtlich selbständig. Sie erkennen an, dass die SafeHome GmbH für Vereinbarungen, Änderungen und Rechtsfolgen dieses Vertrages keine Verantwortung übernehmen kann.
8. Ihre Rechte gemäß EU-Datenverordnung
8.1 Sie können, sofern Sie Verbraucher gemäß der EU-Datenverordnung (Verordnung (EU) 2023/2854) sind, Zugang zu bestimmten generierten Basisdaten bei uns beantragen. Die untenstehende Zusammenfassung soll Ihnen lediglich einen Überblick über die Möglichkeit der Beantragung geben und stellt Ihre Rechte nicht abschließend dar.
8.2 Sie können bestimmte Basisdaten, die durch die Verwendung von vernetzten Produkten, wie z.B. der Sensor-Einheit, und damit zusammenhängenden Dienstleistungen generiert werden, bei uns anfordern.
8.3 Wir können Ihnen diese bestimmten Basisdaten, nach eigenem Ermessen, in einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung stellen. Sowohl die Prüfung Ihres Antrags als auch eine eventuelle Bereitstellung erfolgt grundsätzlich ohne Präjudiz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
8.4 Sie können andere Marktteilnehmer, z.B. Dienstleister, autorisieren, diese bestimmten Basisdaten bei uns anzufordern.
8.5 Die Bereitstellung der bestimmten Basisdaten ist, sofern sie erfolgt, kostenlos. Wir können nur bei ungewöhnlich hohem Aufwand eine Gebühr verlangen, z.B. wenn Sie unangemessen häufig Anfragen stellen.
8.6 Sie haben keinen Anspruch auf Vorhersagen oder Auswertungen der Basisdaten. Wir können zudem die Auskunft verweigern, wenn dies zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen notwendig ist.
8.7 Wenn Sie Basisdaten anfordern möchten, wenden Sie sich bitte an Datenschutz@heyenzo.com
8.9 Bei Meinungsverschiedenheiten können Sie sich bei der der folgenden Datenschutzbehörde melden:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Baden-Württemberg
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart
Tel.: 0711 6155410
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de
8.10 Wenn Sie nicht in der Bundesrepublik Deutschland sind, können Sie sich an den für Ihren Wohnort zuständigen nationalen Datenschutzbeauftragten wenden. Wir weisen darauf hin, dass die EU-Datenverordnung nur innerhalb der EU gilt.
9. Ihre Mitwirkungspflichten
9.1 Die Nutzung des Wasserleckageservices ist insbesondere abhängig von folgenden Voraussetzungen.
- Ihr Smartphone verfügt über ein kompatibles Betriebssystem (Android oder iOS in geeigneter Version).
- Ihr Smartphone ist funktionsfähig, einsatzbereit und unterstützt die hier beschriebenen Funktionen.
- Die App ist auf Ihrem Smartphone installiert. Verbinden der Wasserleckagesensor-Einheit mit der App via Internet ist erfolgreich durchgeführt.
- Die neueste Enzo App Version ist auf Ihrem Smartphone installiert. Die Wasserleckagesensor-Einheit ist gemäß der Anleitung an der Haupttrinkwasserzuleitung des Wohngebäudes angebracht und aktiviert.
- Das Smartphone ist per W-LAN oder Mobilfunk mit dem Internet verbunden.
- Sprachtelefonie und Datenübermittlung sind möglich. Die Ortungsfunktion und Datenübertragung des Smartphones sind aktiviert, betriebsbereit und für die App freigeschaltet.
9.2 Wenn die App einen Warn- oder Fehlerhinweis anzeigt oder Sie eine E-Mail mit Warn- oder Fehlerhinweis bekommen, müssen Sie unverzüglich mit uns kooperieren, um die Warnung oder den Fehler sachgerecht zu beseitigen um einen optimalen Betrieb des Sensors zu gewährleisten und gegebenenfalls bestehende Leitungswasserschäden zu reduzieren.
9.3 Die Sensor-Einheiten sind Akkubetrieben und können mit einem USB-C Kabel (nicht inkludiert) geladen werden. Der Akku kann zudem getauscht werden, sofern dies von Enzo empfohlen wird. Akkus sind Verbrauchsgüter und müssen regelmäßig auf Ihre Kosten von uns bezogen und ersetzt werden. Wenn ein Akku defekt sein sollte, kann der Akku über uns bezogen werden. Akkus oder Batterien von anderen Anbietern dürfen nicht verwendet werden. Sie sind für das Laden des Sensors und das Tauschen des Akkus verantwortlich, um Services gemäß diesen AGBs in Anspruch nehmen zu können. Ihre gesetzlichen Mängelhaftungsrechte bleiben unberührt.
9.4 Erwerben Sie Sensor-Einheiten als Eigentum haben Sie, abseits der gesetzlichen Gewährleistungspflichten, auf eigene Kosten für die Instandhaltung und den Ersatz-Sensor-Einheiten während der Vertragslaufzeit der onlinebasierten Softwarelösung zu sorgen. Ersatzlieferungen, Ersatzteillieferungen, Ersatzakkulieferungen, Konfigurationsdienstleistungen und Montage werden bei Beanspruchung entsprechend den Konditionen des zum Bestellzeitpunkt gültigen Preis Leistungsverzeichnisses in Rechnung gestellt.
9.5 Werden Ihnen Sensor-Einheiten im Rahmen eines Mietverhältnisses zur Verfügung gestellt, sorgt die SafeHome GmbH während der Dauer des Mietverhältnisses innerhalb von 8 Wochen für entsprechenden Ersatz. Ausgenommen sind Defekte, Fehlbedienungen und Beschädigungen der Sensor-Einheiten, dieder Kunde zu vertreten hat. Ein Recht auf Anmietung haben Sie nicht.
10. Rechtshinweise zu Abfallverordnungen
10.1 Hinweise nach der Batterieverordnung: Im Zusammenhang mit dem Vertrieb unserer Batterien oder Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen: Bitte entsorge Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben - die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten -, an einer kommunalen Sammelstelle oder gib sie im Handel vor Ort kostenlos ab. Von uns erhaltene Batterien können Sie nach Gebrauch bei uns unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden: SafeHome GmbH, Bergheimer Str. 147, 69115 Heidelberg. Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, ähnlich dem Symbol in der Abbildung links. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes - im Beispiel links "Cd" für Cadmium. "Pb" steht für Blei, "Hg" für Quecksilber.
10.2 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro und Elektronikgeräten: Hersteller müssen seit dem 13. August 2005 in den Verkehr gebrachte, alte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Die Hersteller müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnen. Als Händler sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie hiermit zu informieren, dass solche Altgeräte nicht als unsortierter Siedlungsabfall zu beseitigen sind, sondern getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen sind. Gemäß dem Gesetz "ElektroG" vom 23.März 2005 sind wir bei der zuständigen Behörde registriert haben und eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung ihrer Elektrogeräte nachgewiesen.
10.3 Informationen für Verbraucher zur Rücknahme nach Verpackungsverordnung
Gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung sind wir dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG oder dem „RESY“-Symbol) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung: SafeHome GmbH, Bergheimer Str. 147, 69115 Heidelberg, E-Mail
support@heyenzo.com. Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zurückzuschicken: SafeHome GmbH, Bergheimer Str. 147, 69115 Heidelberg. Die Verpackungen werden von uns wiederverwendet oder gemäß den Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.
10.4 Sie sind einverstanden, uns von Schäden und Ansprüchen, die dadurch entstehen, dass Sie Abfall nicht rechtskonform entsorgen, freizustellen.
11. Gewerbliche Schutzrechte
11.1 Wir behalten uns Ihnen gegenüber betreffend der gelieferten Ware, aller Erzeugnisse, Konstruktionen, Formen, Muster, Leistungen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen ausdrücklich alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor.
11.2 Sie sind nicht berechtigt, die Vorbehaltsware weiterzuveräußern, weiterzuvermieten oder sonstige Rechte daran zu übertragen.
11.3 Die Nutzung der speziellen onlinebasierten Softwarelösung ist mit Sensor-Einheiten oder sonstiger Hardware von Drittanbietern nicht kompatibel. Die Wasserleckage-Sensor-Einheiten sind mit Software-, Hardware- und Akkulösungen von Drittanbietern nicht kompatibel.
12. Wie können wir unsere AGB und Leistungen ändern?
12.1 Die AGB können geändert werden, soweit dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist,
- die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und
- die die SafeHome GmbH nicht veranlasst hat oder beeinflussen kann und
- deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertrages in nicht unbedeutendem Maße stören würde und
- soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertrags nicht geändert werden. Wesentliche Regelungen sind Regelungen über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Kündigungsregelungen.
12.2 Die AGB können auch angepasst werden, soweit damit nach Vertragsschluss entstandene Regelungslücken geschlossen werden, die nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages verursachen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Bestimmungen dieser AGBs ändert, wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt werden oder eine Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGBs führt.
12.3 Die vertraglich vereinbarten Leistungen können geändert werden, wenn und soweit dies aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Grund erforderlich ist und das Verhältnis von Leistungen der SafeHome GmbH und Ihrer Gegenleistung nicht zu Ihren Ungunsten verschoben wird, so dass die Änderung für Sie zumutbar ist. Ein triftiger Grund liegt vor,
- wenn die Leistung in der bisherigen vertraglich vereinbarten Form aufgrund neuer technischer Entwicklung nicht mehr erbracht werden kann oder
- neue oder geänderte gesetzliche oder sonstige hoheitliche Vorgaben eine Leistungsänderung erfordern.
12.4 Änderungen der AGB oder der Leistungen gemäß Ziffer 12.1 bis 12.3 werden wir Ihnen mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate vor Ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Ihnen steht bei Änderungen das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform zu kündigen. Sie können die Kündigung innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Änderungsmitteilung erklären. Auf den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung und ein bestehendes Kündigungsrecht werden wir Sie in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
Ein Kündigungsrecht steht Ihnen nicht zu, wenn die Änderungen
- ausschließlich zu Ihrem Vorteil sind,
- rein administrativer Art sind und keine negativen Auswirkungen auf Sie haben oder
- unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben sind.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs (einschließlich der “Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Enzo Wasserleckageservice”) unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Sie gilt diese Rechtswahl ohne Einschränkungen.
13.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Verkäufer ist der Sitz der SafeHome GmbH, sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
Allgemeine Leihbedingungen
der Safehome GmbH
1. Vertragsparteien, Unentgeltlichkeit und Mängelhaftung
1.1 Die Safehome GmbH - Enzo, ist der Leihgeber, im Folgenden als „wir“ oder „Enzo“ abgekürzt.
1.2 Sie sind der Leihnehmer.
1.3 Die Vertragsparteien sind sich über die Unentgeltlichkeit der Gebrauchsüberlassung einig.
1.4 Sie nehmen zur Kenntnis, dass Sie bei der vorliegenden unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung keine Verbraucherrechte haben und insbesondere keine Ansprüche bei Nichtleistung oder Schlechtleistung gegenüber Enzogeltend machen können.
2. Leihgegenstand und Verwendungszweck
2.1 Der Leihgegenstand ist die von Enzo zur Verfügung gestellte Hardware Enzo one.drop, die in Verbindung mit der Online-Software Enzo Cloud der Safehome GmbH zur Analyse und Auswertung der generierten Daten des Wasserflusses in Kaltwasserleitungen dient. Enzo ist alleinige Eigentümerin der Hardware. Die Enzo ist die alleinige Eigentümerin der Online-Software. Enzo verschafft Ihnen Nutzungsrechte an der Online-Software der SafeHome GmbH, solange der vorliegende Vertrag ungekündigt besteht oder bis Enzo die Hardware zurückfordert.
2.2 Der Leihgegenstand wird ausschließlich zur Überwachung der Trinkwasserzuleitungsrohre eines bei der Provinzial Nord Brandkasse AG, Sophienblatt 33, 24114 Kiel oder Provinzial Versicherung AG, Provinzialplatz 1, 40591 Düsseldorf, versicherten Gebäudes zur Verfügung gestellt. Jede anderweitige Verwendung und Überlassung an Dritte bedarf unserer schriftlichen Genehmigung. Eine Verwendung im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für Dritte ist Ihnen nicht erlaubt.
3. Für wen gilt das Leistungsangebot?
3.1 Bestellungen können nur von Kunden der Provinzial Nord Brandkasse AG, Sophienblatt 33, 24114 Kiel oder der Provinzial Versicherung AG, Provinzialplatz 1, 40591 Düsseldorf abgegeben werden, die eine persönliche Einladung erhalten haben.
3.2 Verträge werden ausschließlich mit Eigentümern von zu überwachenden Immobilien geschlossen. Eigentümer können hierfür Bevollmächtigte als deren Vertreter beauftragen. Die Bevollmächtigung ist schriftlich nachzuweisen. Bei gewerblichen Kunden entfällt die Pflicht, Eigentümer zu sein, jedoch ist der Gewerbetreibende eigenverantwortlich den Eigentümer der Immobilie zu informieren, falls vertraglich vorgeschrieben und ggfs. Genehmigungen einzuholen.
3.3 Die Übertragung eines zustande gekommenen Vertrages von einer zu überwachenden Immobilie auf eine andere Immobilie ist nicht möglich.
4. Wie läuft der Bestellprozess ab?
4.1 Die Produkt-Darstellungen auf der Website und den Infomaterialien sind freibleibend. Sie stellen kein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss dar.
4.2 Der Vertrag kommt erst nach einer schriftlichen Auftragsbestätigung von Enzo zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigungen, diesen Allgemeinen Leihbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SafeHome GmbH.
4.3 Der Bestellprozess läuft wie folgt ab:
- Sie erhalten einen personalisierten Link zum Online-Bestellformular.
- Sie geben Ihre persönlichen Daten ein und vervollständigen das Online-Bestellformular.
- Sie stimmen den vorliegenden Allgemeinen Leihbedingungen, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzbestimmungen der SafeHome GmbH zu.
- Mit dem Absenden der Bestellung geben Sie ein Angebot auf Vertragsabschluss ab.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Leihauftragsbestätigung per E-Mail.
5. Was müssen Sie bei der Lieferung beachten?
5.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Leihgegenstands geht auf Sie über, sobald der Leihgegenstand Ihnen oder einer von Ihnen benannten, empfangsberechtigten Person übergeben wurde. Im Falle, dass Sie selbst ein Transportunternehmen nicht im Auftrag von uns ausgewählt haben, geht die Gefahr bereits mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen über.
5.2 Nach Übergabe des Leihgegenstands an das Transportunternehmen ist Enzo nicht mehr für Verzögerungen oder Probleme im Zusammenhang mit der Lieferung verantwortlich. Jegliche Ansprüche wegen verspäteter Lieferung sind direkt gegen das Transportunternehmen zu richten.
5.3 Enzo übernimmt keine Haftung für Lieferverzögerungen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Naturkatastrophen, Kriege, Terrorakte oder andere höhere Gewalt.
5.4 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Enzo. Jede Verpfändung oder Sicherheitsübereignung des Leihgegenstands ist ohne schriftliche Zustimmung von Enzo unzulässig.
5.5 Die Vollständigkeit und Einwandfreiheit der Sendung ist sofort nach Erhalt zu prüfen, spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
5.6 Bei der Rücksendung findet der Gefahrenübergang bei Übergabe des Paketes statt.
6. Haftung des Leihnehmers
6.1 Die Haftung des Leihnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und erstreckt sich nach Übergabe der Leihsache für Verschlechterung, Verlust und Untergang auch auf Zufall. Sollte der Leihgegenstand oder ein Teil davon durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Leihnehmer für den daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Leihgegenstand oder ein Teil davon verloren geht. Der Leihnehmer verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen.
7. Dauer der Leihe, Kündigung, Rückgabe und Rücksendung
7.1 Die Verleihung des Leihgegenstandes erfolgt für die Dauer von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Versands des Leihgestandes. Sie und die SafeHome GmbH können den Vertrag jederzeit kündigen.
7.2 Sie und Enzo önnen den Vertrag außerdem aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Wichtige Gründe sind beispielsweise:
- Sie als Vertragspartner stimmen der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung nicht zu oder Sie widerrufen die Einwilligung.
- Dienste Dritter, die die Grundlage dieses Vertrags bilden, sind dauerhaft nicht verfügbar (z. B. Mobilfunknetz).
- Die Sensordaten werden dauerhaft nicht übermittelt.
Eine Kündigung muss dem anderen Vertragspartner zugehen, damit sie wirksam wird. Für Kündigungen ist die Textform erforderlich. Ihr Versicherungsvertrag ist ein rechtlich selbständiger Vertrag und läuft unabhängig weiter.
7.3 Im Falle einer Kündigung müssen Sie die Ihnen überlassenen Wasserleckagesensor-Einheiten unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Werktagen, an die SafeHome GmbH an die folgende Adresse senden:
SafeHome GmbH
Bergheimer Str. 147
69115 Heidelberg
Deutschland
7.4 Sie tragen keine Kosten für die Rücksendung des Leihgegenstandes. Wenn der Leihgegenstand zurückgegeben werden soll, informieren wir Sie schriftlich über die durchzuführenden Schritte und senden Ihnen ein Rücksendeetikett zu.
7.5 Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen die verliehenen Geräte zum Zeitwert in Rechnung zu stellen, sofern die Geräte nicht zum vereinbarten Termin an die oben genannte Adresse zurückgesandt wurden.
7.6 Für im mangelhaften Zustand zurückgesandte Wasserleckagesensor-Einheiten können wir Ihnen eine angemessene Entschädigung in Rechnung stellen.
7.7 Zurückbehaltungsrechte stehen Ihnen nicht zu.
8. Wie sind Beschädigungen zu vermeiden und was ist zu beachten, sollte der Leihgegenstand beschädigt werden?
8.1 Am Leihgegenstand dürfen über die bedienungsrelevanten Einstellungen hinaus keinerlei Veränderungen vorgenommen werden.
8.2 Sie sind verpflichtet, den Leihgegenstand pfleglich zu behandeln und von Verschmutzungen, die bei dessen Verwendung angefallen sind, zu reinigen.
8.3 Bei sämtlichen Veränderungen und Beschädigungen sowie Verlust, Diebstahl oder fehlenden Teilen der ausgeliehenen Geräte müssen Sie unaufgefordert und unverzüglich die Veränderung oder Beschädigung schriftlich per E-Mail an die SafeHome GmbH melden (support@heyenzo.com). Im Fall eines Diebstahls ist zudem eine polizeiliche Anzeige erforderlich.
8.4 Normale Nutzungsspuren zählen nicht als Schäden. Diese werden bei Rückgabe erfasst, jedoch nicht als Schaden gewertet. Dazu zählen geringfügige Kratzer. Wir stellen hierfür keine Kosten in Rechnung.
8.5 Es ist Ihnen nicht gestattet, Reparaturen an den Leihgeräten selbst oder durch Dritte vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Sollten die Geräte aufgrund einer Verletzung der o.g. Sorgfaltspflichten durch Sie zerstört oder in einer Art beschädigt werden, welche die Funktion oder Qualität beeinträchtigt, haben Sie die Kosten für die Reparatur oder Neuherstellung des Gerätes/der Geräte zu tragen.
9. Haftungsbeschränkung
9.1 Enzo haftet nicht für Tippfehler in Bestellformularen. Sie haben sich vor Versand des Bestellformulars bzw. vor der Beauftragung zu vergewissern, dass alle Angaben korrekt sind. Sie haften für Schäden, die durch falsch ausgefüllte Bestellformulare entstehen.
9.2 Sie sind verpflichtet, unseren Dienstleister die SafeHome GmbH via E-Mail (support@heyenzo.com) über Schäden am Gerät unmittelbar zu informieren.
9.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Enzo nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
9.4 Der Service dient als Hilfsinstrument und stellt keine Versicherung gegen Wasserleckagen oder daraus resultierende Schäden dar. Sie sollten zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen treffen und dürfen sich nicht ausschließlich auf das Produkt verlassen, um Wasserleckagen zu verhindern oder zu minimieren. Enzo gibt zudem keine Gewährleistung oder Garantie für Wassereinsparungen oder die Exaktheit der Leckagemeldungen durch das Serviceangebot ab.
9.5 Sie erkennen an, dass Enzo keine Verantwortung für Handlungen, Unterlassungen, Fehler, Auslassungen, Verzögerungen oder andere Leistungsstörungen übernimmt, die durch Umstände, Ereignisse oder andere Ursachen außerhalb unserer Kontrolle entstehen.
9.6 Wir haften nicht für die Nichtzustellbarkeit von Benachrichtigungen oder sonstigen Mitteilungen an Sie, sofern diese Nichtzustellbarkeit auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf technische Probleme, Ausfälle von Kommunikationsnetzen, Fehlfunktionen von E-Mail-Diensten oder sonstige Störungen im elektronischen Verkehr. Gleiches gilt, wenn Sie nicht telefonisch oder anderweitig erreichbar sind.
9.7 Ebenso übernehmen wir keine Haftung für Ihre Nichterreichbarkeit aufgrund fehlerhafter, veralteter oder unvollständiger Kontaktinformationen, die uns von Ihnen zur Verfügung gestellt wurden.
9.8 Wir sind ferner von jeglicher Haftung befreit, wenn die Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten durch Ereignisse höherer Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Aufstände, Epidemien, Pandemien, Streiks oder rechtliche Veränderungen nach Vertragsschluss, unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In solchen Fällen sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen für die Dauer der Störung und einer angemessenen Anlaufzeit nach Wegfall der Störung zu unterbrechen oder von den Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten.
9.9 Wir schließen jegliche weitere Haftung aus, insbesondere in Bezug auf folgende Umstände und Ereignisse.
9.10 Schäden, die durch Wasserleckagen entstehen, unabhängig davon, ob diese Leckagen durch das Produkt detektiert wurden oder nicht.
9.11 Hardwaredefekte durch Wasserschäden, Falschalarme, Beschädigungen der Sensor-Einheit oder anderer Dinge, insbesondere der Rohre durch Falschanbringung am Rohr.
9.12 Wasserverlust.
9.13 Entgangener Umsatz, Entgangene Gewinne und Sonstige Vermögensschäden sowie sonstige indirekte Schäden wie z.B. entfallene Tarif-Rabatte
9.14 Jegliche Folgekosten oder Entschädigungen, die aus Schäden, Schadenabwendungen, Schadenminderungen oder Schadenpräventionsmaßnahmen resultieren, die Sie im Zusammenhang mit einem vermeintlichen oder tatsächlichen Wasserleck unternehmen.
9.15 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.16 Jegliche Haftung vom Leihgeber für Schäden, die dem Leihnehmer durch die Benutzung des Gerätes/der Geräte entstehen, ist ausgeschlossen.
9.17 Der Leihnehmer wird den Leihgeber von allen Schadensersatzforderungen Dritter freistellen, die sich im Zusammenhang mit einer unerlaubten Überlassung der Geräte ergeben.
9.18 Der Leihnehmer ist verpflichtet, die Geräte derart zu handhaben und aufzubewahren, dass von ihnen keine Gefahr für Dritte ausgeht.
9.19 Der Leihnehmer ist verpflichtet, alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die mit dem Besitz, dem Gebrauch oder der Erhaltung der Geräte verbunden sind, zu beachten und zu erfüllen. Der Leihnehmer stellt den Leihgeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung dieser Verpflichtung an den Leihgeber gestellt werden.
10. Wie können die Allgemeinen Leihbedingungen und Leistungen geändert werden?
10.1 Die Allgemeinen Leihbedingungen können geändert werden, soweit dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist,
- die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und
- welche die Enzo nicht veranlasst hat oder beeinflussen kann und
- deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertrages in nicht unbedeutendem Maße stören würde und
- soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertrags nicht geändert werden. Wesentliche Regelungen sind Regelungen über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Kündigungsregelungen.
10.2 Die Allgemeinen Leihbedingungen können auch angepasst werden, soweit damit nach Vertragsschluss entstandene Regelungslücken geschlossen werden, die nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages verursachen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Bestimmungen dieser Allgemeinen Leihbedingungen ändert, wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Leihbedingungen von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt werden oder eine Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Leihbedingungen führt.
10.3 Die vertraglich vereinbarten Leistungen können geändert werden, wenn und soweit dies aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Grund erforderlich ist und das Verhältnis von Leistungen der Enzo und Ihrer Gegenleistung nicht zu Ihren Ungunsten verschoben wird, so dass die Änderung für Sie zumutbar ist. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn - die Leistung in der bisherigen vertraglich vereinbarten Form aufgrund neuer technischer Entwicklung nicht mehr erbracht werden kann oder - neue oder geänderte gesetzliche oder sonstige hoheitliche Vorgaben eine Leistungsänderung erfordern.
10.4 Änderungen der Allgemeinen Leihbedingungen oder der Leistungen werden wir Ihnen mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate vor Ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Ihnen steht bei Änderungen das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform zu kündigen. Sie können die Kündigung innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Änderungsmitteilung erklären. Auf den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung und ein bestehendes Kündigungsrecht werden wir Sie in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Ein Kündigungsrecht steht Ihnen nicht zu, wenn die Änderungen
- ausschließlich zu Ihrem Vorteil sind,
- rein administrativer Art sind und keine negativen Auswirkungen auf Sie haben oder
- unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben sind.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Leihbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Sie gilt diese Rechtswahl ohne Einschränkungen.
11.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten dieses Vertragsverhältnis ist Mannheim.